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Information

Hiermit möchten wir Sie über die Mitgliederversammlung vom 19.11.2021 informieren, bei der ein Drittel der Mitglieder anwesend waren.

       Nach der Begrüßung und Klärung der Regularien, dem Bericht des Vorstandes, des Kassenwartes und des Kassenprüfers wurde der Vorstand einstimmig auf Antrag des Kassenprüfers entlastet.

      Unter TOP 5 der Tagesordnung (Auflösung des Vereinsstatus) wurden einige Gründe erklärt, die bereits auf der MV 2020 zu dem Auftrag geführt haben, sich mit der Abmeldung unserer Gruppe im Vereinsregister zu beschäftigen. Nach kurzer Diskussion wurden die genannten Gründe bestätigt und folgender Antrag zur Abstimmung gestellt:

      "Die anwesenden Mitglieder beschließen nach §1, Abs.1 der Satzung, die Auflösung des Vereins.

      Der Vorstand wird aufgefordert, schnellstmöglich die nötigen Schritte dazu durchzuführen und einen Notar entsprechend zu beauftragen, den Verein: SG Schlafapnoe e.V. aus dem Vereinsregister löschen zu lassen. Die Gemeinnützigkeit und der damit verbundene Steuervorteil werden damit aufgegeben. Nach Löschen des Vereins im Vereinsregister Köln wird der Vorstand von seinen Pflichten entlassen."

      Alle anwesenden Mitglieder nahmen einstimmig den Antrag an. 

       Unter TOP 6 der Tagesordnung wurde diskutiert, wie es mit der Selbsthilfegruppe weiter gehen sollte. Folgendes wurde beschlossen:

       # Die Selbsthilfegruppe Schlafapnoe wird bis auf weiteres (baw) bestehen bleiben und sich im "Der Paritätische", wie bisher auch, eingruppiert bleiben.

       # Sie, die bisherigen Mitglieder des Vereins, werden initial als "Teilnehmer der SHG" übernommen.

       # Die SHG wird baw keine Teilnehmergebühren erheben.

       # Nach Löschung des Vereins aus dem Vereinsregister wird ein Sprecher/eine Sprecherin für die SHG bestimmt. Bis dahin übernimmt Herr Reichelt diese Aufgabe.

       # Die Zeitschrift "schlafmagazin" wird weiterhin bezogen und an die Teilnehmer der Gruppe viermal im Jahr verteilt.

       # Treffen der Gruppe werden nach Bedarf und Möglichkeiten organisiert.

       # Es soll geprüft werden, ob die Webseite, die E-mail Adresse, die Telefonnummre und der Domainname "sgschlafapnoe.de" beibehalten werden.

 Unter TOP 7 der Tagesordnung wurde diskutiert und einhellig bestätigt, dass der Kassenbestand nach Auflösung des Vereins nach §11, Abs.2 der Satzung an die Selbsthilfegruppe überführt werden kann, da sich die Gruppe auch weiterhin ausschließlich gemeinnützigen bzw. mildtätigen Wohlfahrtszwecke verpflichtet fühlt und entsprechend agieren wird. Wegen der Eingliederung der SHG unterhalb des Verbandes "Der Paritätische" (früher DPWV: Deutscher paritätischer Wohlfahrtsverband) in enger Zusammenarbeit mit dessen Büro in Bergisch Gladbach (wie bisher auch) waren die anwesenden Mitglieder einstimmig der Meinung, dass damit die Verwendung des Kassenbestandes Satzung konform ist.

       # Die Auflösung des Vereinsstatus soll mit Vorrang betrieben werden.

         Auch wenn sich dabei ergeben sollte, dass der Kassenbestand nicht an die überführte Gruppe übergeben werden kann. Dann werden die festgelegten Punkte unter TOP 6 neu bewertet und in der Gruppe neu festgelegt.



       Nach 21 Jahren aktiver Arbeit der SG Schlafapnoe e.V. ist das jetzt ein deutlicher Einschnitt für uns und bringt einige Veränderungen.

       Aber es hat sich sehr viel verändert in der Zeit und zum Glück auch vieles zum Guten, so dass sich der rückgängige Bedarf an uns als Selbsthilfegruppe, vor allem an einem unserer Standbeine, der öffentliche Aufklärung über die Schlafapnoe, erklärt. Durch Medien und durch die Ärzte gibt es heute viel mehr an Informationen und Aufklärung. Das ist sicherlich gut so und daran haben auch die Selbsthilfegruppen insgesamt ihren Anteil.

       Die jetzt gefundene neue Organisation unserer Gruppe wird dem Gerecht und ich glaube wir haben damit auch weiterhin eine gute Zukunft, mit bestimmt auch weiterhin interessanten Treffen und hoffentlich auch weiterhin eine gute gemeinsame Zeit.